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Umsatzsteuerliche Behandlung der Nutzung von VIP-Logen
Das betrifft die umsatzsteuerliche Behandlung der Nutzung von VIP-Logen in Sportstadien und ergänzt damit das das die ertragsteuerliche Seite regelte NWB OAAAB-58890.
Das Entgelt für VIP-Logen kann wie folgt aufgeteilt werden: 40 % für die Werbung, 30 % für die Bewirtung und 30 % für den Eintritt (so bereits Tz. 14 des ; bei sog. Business-Seats entfällt das Entgelt zu jeweils 50 % auf Eintritt und Bewirtung. Die sich hiernach ergebenden Anteile für Bewirtung und Eintritt entfallen zu 50 % auf Arbeitnehmer und zu 50 % auf Geschäftsfreunde (wiederlegbare Vermutung). Weiter gilt:
Der Unternehmer kann die Vorsteuer, die ihm für die Nutzung der VIP-Loge in Rechnung gestellt wird, nach Maßgabe des § 15 UStG abziehen (Tz. 6).
L...BStBl 2005 I S. 816