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Wichtige Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2007
Wie in den Vorjahren hat der Gesetzgeber die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung und die Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 2007 festgesetzt und dabei zum Teil angepasst. Besondere Versicherungsgrenzen ergeben sich bei geringfügigen Beschäftigungen und im Niedriglohnsektor.
I. Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2007
1. Rentenversicherung
1.1 Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt für das Kalenderjahr 2007 unverändert 63.000 € jährlich und 5.250 € monatlich. Im Beitrittsgebiet steigen dagegen die entsprechenden Werte auf 54.600 € jährlich und 4.550 € monatlich. Sie gelten für alle Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern in der ehemaligen DDR, aber auch für Zweigniederlassungen und selbständige Betriebsstätten westdeutscher Unternehmen im Beitrittsgebiet, wenn der Arbeitnehmer dort arbeitet und seinen Wohnsitz hat.S. 8
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Beitragsbemessungsgrenzen in
der Rentenversicherung 2007 in € | ||||
jährl. | monatl. | wöchentl. | tägl. | |
alte Bundesländer | 63.000 | 5.250 | 1.225,00 | 175,00 |
neue Bundesländer | 54.600 | 4.550 | 1.061,67 | 151,67 |
1.2 Beitragssatz
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenver...