Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 382 Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben

Huethig-Jehle-Rehm, Dieter Zanziger (August 2013)

1. Zweck und Anwendungsbereich

1.1 Gefährdungsdelikt

1§ 382 sanktioniert bestimmte Verstöße gegen Zollvorschriften, ohne dass durch den Verstoß konkret Abgaben gefährdet werden müssten. Als abstraktes Gefährdungsdelikt ist § 382 auch dann anwendbar, wenn zwar gegen die entsprechenden Vorschriften verstoßen wird, jedoch im Zusammenhang mit der Ein- bzw. Ausfuhr keine Abgabe zu erheben ist. Nicht anwendbar ist § 382 auf die Verletzung von Vorschriften, deren Erfüllung nur die Voraussetzung für zollrechtliche Vorteile oder Rechte ist (Obliegenheiten).

1.2 Anwendung auf Verbrauchsteuern (Abs. 2)

2Für diejenigen Verbrauchsteuern, die bei der Einfuhr zu entrichten sind, soll Abs. 2 sicherstellen, dass sie ebenso wie die gleichzeitig erhobenen Zölle behandelt werden. Namentlich ist somit § 382 und nicht § 381 anwendbar auf die Einfuhrumsatzsteuer (§ 21 Abs. 2 UStG). Sie fällt nur bei der Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet an.

3Die übrigen Verbrauchsteuern enthalten eigene Entstehungstatbestände, soweit es um die Einfuhr aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geht. Da die zollrechtlichen Vorschriften nicht gelten, findet § 382 auf sie keine Anwendung, wohl aber ggf. § 381 ...