Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

Vierter Abschnitt Außenprüfung

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Ralf Seidel (Mai 2018)

1. Begriff der Außenprüfung

1Der Begriff der Außenprüfung ist nicht fest umrissen, sondern bezeichnet einen durch bestimmte Merkmale umschriebenen Typus, für dessen Vorliegen im Einzelfall nicht alle Merkmale erfüllt sein müssen. Maßgeblich ist, dass es sich nach dem Gesamtbild der Umstände um ein besonders intensives, umfassendes, nicht auf einzelne Beweisthemen beschränktes selbstständiges Prüfungsverfahren handelt. Das Vorliegen einer entsprechenden Prüfungsanordnung ist für die Einordnung einer Maßnahme als Außenprüfung keine unabdingbare Voraussetzung (sog. materielle Außenprüfung). Maßgebend ist die Sicht des Stpfl. Aus seiner Sicht muss es sich um eine so intensive, besonders qualifizierte umfassende Nachprüfung der Besteuerungsgrundlagen eines oder mehrerer Besteuerungszeiträume für eine oder mehrere Steuerarten handeln, dass er unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben von einer Außenprüfung ausgehen konnte (BFH, BStBl II 1984, 790; BFH/NV 2009, 1405 und 1860). Der Typusbegriff ist regelmäßig erfüllt, wenn nicht nur einzelne Sachverhalte geprüft werden, sondern die Nachprüfung eines bestimmten Zeitraums – und seien es nur Monate – für eine Steuerart ohne Einschränkung