Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 157 Form und Inhalt der Steuerbescheide

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Joseph M. Forchhammer (Januar 2019)

I. Allgemeines zu § 157 Abs. 1

1§ 157 Abs. 1 bestimmt, welche Anforderungen an Form und Inhalt von Steuerbescheiden (zum Begriff § 155 Abs. 1 Satz 2) und diesen gleichgestellten VA (vgl. § 155 Abs. 1 Satz 3: Freistellungs-/Ablehnungsbescheide) zu stellen sind. § 157 Abs. 1 konkretisiert als lex specialis die Vorschrift des § 119 über die Bestimmtheit und Form des VA (Rz. 8). Soweit § 157 keine Regelung trifft, bleibt § 119 anwendbar. Keine Aussage trifft § 157 bezüglich der Bekanntgabe eines Steuerbescheids. Insoweit gelten die Vorschriften der §§ 122–124.

2§ 157 Abs. 1gilt auch für VA, auf welche die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden sind, insbesondere Vergütungsbescheide (§ 155 Abs. 4), Feststellungsbescheide (§ 181 Abs. 1 Satz 1), Steuermessbescheide (§ 184 Abs. 1 Satz 3), Zerlegungsbescheide (§ 185), Zinsbescheide (§ 239 Abs. 1 Satz 1). Auf steuerliche Nebenleistungen i. S. v. § 3 Abs. 4 und Billigkeitsentscheidungen nach § 163 ist § 157nicht anwendbar (BFH, BStBl II 2016, 139).

II. Schriftliche oder elektronische Form (§ 157 Abs. 1 Satz 1)

3Steuerbescheide sind grundsätzlich (Ausnahmen Rz. 6) schriftlich oder elektronisch zu erteilen. Die Schriftform soll den Stpfl....BStBl II 2014, 552