Abgabenordnung Praktikerkommentar
2019
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§ 60 Anforderungen an die Satzung
Verwaltungsanweisungen
AEAO zu § 60 (Anh. III.1)
1. Anforderungen an die Satzung
1.1 … in formeller Hinsicht (Abs. 1)
1
§ 60 Abs. 1 regelt die Fassung der Satzung im Gegensatz zu ihrem materiellen Inhalt (§ 59).
Die Satzung muss so präzise und detailliert gefasst sein, dass aus ihr unmittelbar entnommen werden kann, ob die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung vorliegen (formelle Satzungsmäßigkeit). Dabei genügt es, wenn sich die satzungsmäßigen Voraussetzungen erst auf Grund einer Auslegung aller Satzungsbestimmungen ergeben (BFH, BStBl II 1979, 482; BFH/NV 1989, 479; 1998, 98; 2000, 297). Hierbei sollte keine kleinliche Wortinterpretation vorgenommen werden, da die Satzungen nicht lediglich den Zweck haben, die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Steuervergünstigungen zu erfüllen, sondern auch und oft sogar vorrangig der Festlegung der Organisation der Vereine und der Befugnisse ihrer Organe dienen (BFH/NV 2007, 805, m. w. N.). Die bloße Bezugnahme in der Satzung auf andere Regelungen oder Satzungen Dritter genügt den Anforderungen an die Satzung nach § 60 nicht (BFH, BStBl II 1989, 595; 1992, 1048).
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Um den Anforderungen des § 60 Abs. 1 Satz 1 zu genügen, muss in der Satzung geregelt sein, welchen Zweck die Körperschaft verfolgt, dass dieser Zweck den Anforde...