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BFH 05.11.2009 IV R 57/06, NWB direkt 52/2006 S. 9

Ermittlung des Organschafts-Gewerbeertrags und Korrektur der verlustbedingten Teilwertabschreibung

Bei der Ermittlung des Organschafts-Gewerbeertrags durch Behandlung der Organgesellschaften als fiktive Betriebsstätten der Organträgerin sind Doppelerfassungen von Gewinnen oder Verlusten mittels Korrekturen (in der zweiten Stufe der zusammengefassten Gewerbeertragsermittlung) zu vermeiden. Die verlustbedingte Teilwertabschreibung der Organträgerin auf die Beteiligung an der Organgesellschaft ist wieder hinzuzurechnen, damit der Verlust der Organgesellschaft nicht doppelt erfasst wird; die Vermutung des betragsmäßigen Zusammenhangs mit den gleichzeitigen Verlusten der Organgesellschaft wird nicht schon durch zukünftig anhaltend negative Ertragsaussichten widerlegt. Diese Grundsätze gelten entsprechend bei der Teilwertabschreibung auf ein der Organgesellschaft nach deren Eigenkapitalverbra...