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Bankrecht | Formularmäßige Vorausabtretung von Arbeitnehmer-Abfindungszahlungen
Die Vorausabtretung von Arbeitsentgeltansprüchen erfasst nicht automatisch auch den einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes zustehenden Anspruch auf Zahlung einer Abfindung (§§ 9, 10 KSchG i. V. mit § 3 Nr. 9 EStG a. F. und n. F.); ob diese von dem zugrunde liegenden Abtretungsvertrag erfasst wird, bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung. Weist eine bankseitig verwendete Formularklausel aber nicht die notwendige Klarheit auf, so führt dies nach Maßgabe der (kundenfreundlichen) Auslegungsregeln des § 305c BGB dazu, dass der entsprechende Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers/Bankkunden nicht erfasst wird und deshalb bei diesem verbleibt ().