Kann ein Mitunternehmer-Ehegatte weichender Erbe sein?
Leitsatz
Die Steuerbegünstigung des § 14a Abs. 4 EStG greift auch
dann ein, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Unternehmen von Ehegatten in
der Rechtsform einer GbR betrieben wird und ein Mitunternehmer-Ehegatte aus
seinem Sonderbetriebsvermögen ein zivilrechtlich in seinem Alleineigentum
stehendes Grundstück entnimmt und damit den anderen
Mitunternehmer-Ehegatten als weichenden Erben abfindet. Dies gilt jedenfalls
dann, wenn das entnommene Grundstück nach der Entnahme nicht mehr
landwirtschaftlich für Zwecke des Betriebs genutzt wird.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 510 Nr. 7 KÖSDI 2007 S. 15539 Nr. 5 LAAAC-32322
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