Kein Kindergeldanspruch während der Dauer des Schulbesuchs
in Ägypten von minderjährigen Kindern einer deutschen
Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Inland
Leitsatz
Minderjährige Kinder, die
getrennt von ihrer in Deutschland wohnenden Mutter für die Dauer der Jahre
der Schulausbildung in Ägypten leben und dort im Haushalt der Familie des
Bruders ihrer Mutter versorgt werden, sind dauerhaft in die in Ägypten
bestehenden Lebensverhältnisse und den dort bestehenden Kulturkreis
integriert worden und haben für die Dauer der Schulausbildung Wohnsitz und
gewöhnlichen Aufenthalt ausschließlich in Ägypten.
Gelegentliche Besuche bei der Mutter während der Schulferien ändern
daran nichts. Während der Dauer der Schulausbildung ihrer Kinder in
Ägypten steht der Mutter ein Kindergeldanspruch für diese Kinder
nicht zu.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAC-32318
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