verfassungsmäßig gebotene Freistellung des Existenzminimums
der Kinder im Rahmen der Einkommensbesteuerung der Eltern
Leitsatz
1. Das von der Einkommensteuer zu
verschonende Existenzminimum darf den Betrag, den der Staat einem
Bedürftigen im Rahmen staatlicher Fürsorge gewährt, nicht
unterschreiten.
Art. 6 Abs. 1 GG gebietet
darüber hinaus, dass bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum
sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei belassen wird.
2. Eine verfassungswidrige
Besteuerung der Eltern kann unter Geltung des Familienleistungsausgleichs nur
dann vorliegen, wenn entweder die Kinderfreibeträge oder das Kindergeld
die Höhe des sächlichen Kinderexistenzminimums nicht angemessen
berücksichtigen.
3. Im Streitfall wurde im
wirtschaftlichen Ergebnis das Kinderexistenzminimum bei der Besteuerung der
Eltern von der Einkommensteuer freigestellt und das steuerlich zu verschonende
Existenzminimum der Kinder durch Auszahlung des Kindergeldes ausreichend
berücksichtigt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAC-32316
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