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BMF 03.05.2001 IV C 5 S 2373 20/01

Lohnsteuer; | Gehaltsumwandlung bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen (R 129 Abs. 5 LStR 2001)

Es ist beabsichtigt, R 129 Abs. 5 LStR 2001 in den LStR 2002 zu ändern und dabei inhaltlich die für das Jahr 2000 geltende Fassung wiederherzustellen. Nach dem ist im Vorgriff auf diese Änderung R 129 Abs. 5 LStR im Kalenderjahr 2001 in der Fassung der LStR 2000 anzuwenden.