Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer; | Gehaltsumwandlung bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen (R 129 Abs. 5 LStR 2001)
Es ist beabsichtigt, R 129 Abs. 5 LStR 2001 in den LStR 2002 zu ändern und dabei inhaltlich die für das Jahr 2000 geltende Fassung wiederherzustellen. Nach dem ist im Vorgriff auf diese Änderung R 129 Abs. 5 LStR im Kalenderjahr 2001 in der Fassung der LStR 2000 anzuwenden.