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BFH 11.07.2006 VIII R 10/05, StuB 24/2006 S. 981

Feststellung über die Höhe desverrechenbaren Verlustes

Wird in der Anlage „ESt 1, 2, 3 B” zum einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheid die Spalte zum Korrekturbetrag nach § 15a Abs. 1, 2 oder 3 EStG von der Finanzbehörde nicht ausgefüllt, so kann ohne zusätzliche Anhaltspunkte der Empfänger des Gewinnfeststellungsbescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben nicht von einer zugleich getroffenen – negativen – einheitlichen und gesonderten Feststellung auch über die Höhe des verrechenbaren Verlustes dieses Feststellungszeitraums ausgehen (Bezug: § 118 Satz 1, § 124 Abs. 1 Satz 2, § 179 Abs. 3, § 182 Abs. 1 AO 1977; § 133, § 157 BGB; § 15a Abs. 1, 2, 4 und 5 EStG; § 56 Abs. 1 und 2 FGO).

Praxishinweise: Allein die in dem Vordruck geschaffene Möglichkeit, über die Beträge nach § 15a EStG zu entscheiden, führt nicht dazu, dass ein Leerlassen der entsprechenden Spalten zu einer negativen Feststellung führt. Es handelt sich...