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Ertragsrealisation (IFRS)
1. Aktuelle Entwicklungen
Nach einer mehr als zehnjährigen Diskussion hat das IASB am den neuen Standard zur Ertragsrealisation IFRS 15 – Revenue from Contracts with Customers veröffentlicht. Die neuen Regeln zur Ertragsrealisation sollen nicht nur Mängel in den bestehenden Konzepten eliminieren, sondern auch einen Beitrag zur Harmonisierung der IFRS-Rechnungslegung mit den U.S.-amerikanischen Regelungen (US-GAAP ) leisten. Mit IFRS 15 wurden die bisherigen Regelungen der Standards IAS 18 – Revenue und IAS 11 – Construction Contracts sowie die korrespondierenden Rechnungslegungsinterpretationen SIC 31, IFRIC 13, IFRIC 15 und IFRIC 18 ersetzt.
War der erste Entwurf des Standards noch auf scharfe Kritik aus der Praxis gestoßen, so hatte das IASB die ursprünglichen Regelungen weitreichend überarbeitet und z. T. deutlich vereinfacht. IFRS 15 besitzt industrie- und branchenübergreifend für Geschäftsjahre Geltung, die am oder nach dem beginnen.
Im September 2015 veröffentlichte das IASB ferner weitere Vorschläge zu Klarstellungen an IFRS 15.
In der EU ist IFRS 15 erst mit der Übernahme der Neuregelung in europäisches Recht für die Anwender bindend. Dieses sog. Endorsement erfolgte am .
Im November 2017 hat das IFRIC schließlich eine erhaltene Anfrage bezüglich IFRS 15 diskutiert und sich dafür entschieden, diese nicht auf seine Tagesordnung aufzunehmen. Konkret handelte es sich um die Ertragsrealisierung im Rahmen eines Immobilienvertrages bei einer Wohnimmobilie mit mehreren Einheiten. Die Anfrage ging zurück auf Paragraph 35 (c) des IFRS 15. Gefragt wurde, ob das bilanzierende Unternehmen „einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen“ hat oder nicht. Das Komitee hat seine Entscheidung damit begründet, dass der IFRS 15 eine angemessene Basis zur Verfügung stellt, um derartige Fälle realitätsgerecht abzubilden.
Antonakopoulos/Mewes, Auswirkungen der Einführung von IFRS 15, PiR 6/2020 S. 193
Deloitte (Hrsg.), Deloitte comment letter on tentative agenda decision on IFRS 15 – Right to payment for performance completed to date, 01/2018, Agenda Paper 2B, www.ifrs.org
Freiberg, Stundung von Forderungen aus Lieferung und Leistung, PiR 9/2020 S. 306
Grote/Pilhofer, IFRS 15: Die neuen Vorschriften zur Umsatz- und Gewinnrealisierung, KoR 9/2014 S. 405 und KoR 10/2014 S. 474
Kirsch, Bilanzierung von langfristigen Kundenaufträgen nach IFRS 15, KoR 10/2015 S. 505
Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS-Kommentar, 22. Aufl. 2024, § 25
Lüdenbach, Umsatzrealisierung bei ausgegebenen Geschenkgutscheinen, PiR 2/2021 S. 64
Zülch/Hendler, Bilanzierung nach IFRS, 2. Aufl. 2017, S. 468-505
2. Definition
Unter Ertragsrealisation werden sämtliche Regelungen verstanden, die klären, wann und in welchem Umfang Erträge in einem IFRS-Abschluss als realisierbar gelten.
Erträge (income) werden im IFRS-Abschluss mithilfe eines zweistufigen Vorgehens bestehend aus Definitions- und Ansatzkriterien erfasst. Diese Kriterien werden im Framework des IASB grundlegend geregelt.