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OLG Oldenburg 16.03.2006 1 U 12/05, NWB 51/2006 S. 414

Gesellschaftsrecht | Unwirksamer Stimmbindungsvertrag im Zusammenhang mit Generationennachfolge

Eine Stimmbindung des Beschenkten im Hinblick auf die im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragenen Aktien ist wegen eines evidenten Ungleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung sittenwidrig, wenn der Beschenkte dabei einen Pflichtteilsverzicht erklärt und die Einnahmen aus den Aktien fast vollständig für eine dem Schenker versprochene Leibrente aufzuwenden sind. Diese Gestaltung führt im Zweifel auch zur Nichtigkeit des vom Beschenkten erklärten Pflichtteilsverzichts (OLG Oldenburg, Urteil v. - 1 U 12/05, RNotZ 2006 S. 479).