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BFH 31.05.2006 II R 66/04, NWB direkt 51/2006 S. 11

Anzeigepflicht des inländischen Vermögensverwahrers oder-verwalters

Ein inländischer Vermögensverwahrer oder -verwalter ist verpflichtet, in die Anzeigen nach § 33 Abs. 1 ErbStG auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet werden.