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Überbetrieblicher Maschineneinsatz als Gewerbebetrieb
Verwendet ein Land- und Forstwirt Wirtschaftgüter auch außerhalb seines Betriebs, indem er sie Dritten überlässt oder mit ihnen für Dritte Dienstleistungen erbringt, stellt diese Betätigung entweder eine land- und forstwirtschaftliche oder eine gewerbliche Tätigkeit dar. Bei der Frage, ob ein überbetrieblicher Maschineneinsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anfällt oder als Gewerbebetrieb zu beurteilen ist, stellt die Umsatzgrenze von 100 000 DM eine mögliche und angemessene Typisierung dar. Diese durch R 135 Abs. 9 Satz 3 EStR 1996 eingeführte Grenze ist auch für alte Streitjahre (1986 bis 1990) anwendbar.