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Erbrecht | Beeinträchtigungsabsicht bei Nießbrauch-Schenkung an neuen Ehegatten
Hat der Erblasser eine den Vertragserben beeinträchtigende Schenkung gemacht, steht Letzterem nach Anfall der Erbschaft ein Herausgabeanspruch gegen den Beschenkten zu (§ 2287 BGB). Diese Vorschrift ist auch auf bindend gewordene Verfügungen beim gemeinschaftlichen Testament anwendbar. Eine beeinträchtigende Schenkung ist ausnahmsweise dann anzuerkennen, wenn der Erblasser ein lebzeitiges Eigeninteresse an ihr hat; dies setzt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine sittliche Verpflichtung des Erblassers aufgrund Leistungen, Opfer oder Versorgungszusagen des Beschenkten voraus. Will der Erblasser durch die Schenkung (hier: lebenslanges Nießbrauchsrecht am Hausgrundstück) nur seine Zuneigung zum Beschenkten Ausdruck verleihen oder diesen versorgt wissen, liegt ein im Sinne dieser Rechtsprechung a...