Miet- oder Pachtzahlungen an die Trägerkörperschaft als Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG
Gegenstand einer Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder war die Frage, ob Miet- und Pachtzahlungen eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) an seine Trägerkörperschaft den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG erfüllen.
Der Erörterung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Ein BgA hatte von seiner Trägerkörperschaft Räume, die notwendiges Betriebsvermögen des BgA waren, angemietet und hierfür eine Miete von 10.000,– € gezahlt. Die tatsächlich angefallenen Kosten betrugen jedoch nur 9.500,– €.
Bezüglich des oben geschilderten Sachverhalts ist folgende Rechtsauffassung zu vertreten:
Miet- oder Pachtzahlungen eines BgA an seine Trägerkörperschaft können den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG erfüllen. Im oben geschilderten Fall wäre die Kapitalertragsteuer von einer Bemessungsgrundlage von 500,– € zu berechnen.
OFD Magdeburg v. - S 2706 a - 2 - St 214
Fundstelle(n):
ZAAAC-31876