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FG Köln Urteil v. - 4 K 7326/96 EFG 2007 S. 198 Nr. 3

Gesetze: GewStG § 2 Abs 2 Satz 2, GewStG § 9 Nr 2 a, EStG § 32c Abs 1

Gewerbesteuer:

Organschaft

Leitsatz

Im Falle einer gewerbesteuerlichen Organschaft unterliegen die Ausschüttungen gem. § 7 GewStG der Gewerbesteuer, werden aber nicht von der Tarifbegünstigung des § 32c EStG (bis 1999) erfasst.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 198 Nr. 3
IAAAC-31766

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