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FG Münster Urteil v. - 3 K 1881/05 Erb

Gesetze: FGO § 40 Abs 2, AO § 165 Abs 1 S 2 Nr 3

Abgabenordnung:

Klage gegen Vorläufigkeitsvermerk

Leitsatz

Die Klage gegen einen Vorläufigkeitsvermerk gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO ist unzulässig, da nach dieser Norm nur eine Änderung der Steuerfestsetzung zugunsten des Steuerpflichtigen möglich ist.

Fundstelle(n):
TAAAC-31758

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