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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 10541/03

Gesetze: AO § 370 Abs. 1

Keine Steuerhinterziehung bei Geldanlage in der Türkei

Leitsatz

  1. Zur Steuerpflicht von Zinseinkünften aus der Türkei unter Anrechnung der Quellensteuer.

  2. Zum Begriff der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO.

  3. Für das Vorliegen einer Steuerhinterziehung ist bedingter Vorsatz ausreichend.

  4. Auch im finanzgerichtlichen Verfahren ist der steuerstrafrechtliche Grundsatz „in dubio pro reo” zu beachten. Das Gericht muss auf der Grundlage des Gesamtergebnisses des Verfahrens von der Höhe und dem Vorliegen der Steuerhinterziehung überzeugt sein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAC-31756

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