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FG München Urteil v. - 4 K 40/04 EFG 2007 S. 273 Nr. 4

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1, BewG § 6 Abs. 2, BewG § 5 Abs. 2

Grundschulden auf Nachlassgrundstück als Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz

Grundschulden sind nur dann erwerbsmindernd zu berücksichtigen, wenn und soweit sie vom Erblasser valutiert waren. Eine Minderung des Steuerwerts des Grundstücks erfolgt dadurch nicht. Erst wenn der Erwerber aus der Grundschuld in Anspruch genommen wird, wird rückwirkend sein Erwerb nach § 6 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 2 BewG gemindert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 273 Nr. 4
UVR 2007 S. 115 Nr. 4
AAAAC-31747

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