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Doppelbesteuerung | Gesetz zu dem DBA-Belarus vom
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 57. Sitzung am aufgrund der Beschluss-empfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 16/2992 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Drucksache 16/2705 – unverändert angenommen.