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Berichtigung fehlerhafter Bilanzansätze
Werden bei einem betrieblichen Geschwisterdarlehen die jeweils fälligen Zinsen nicht ausbezahlt, sondern in der Bilanz einem Konto „sonstige Verbindlichkeiten” zugerechnet mit der Behauptung, die Zinsverbindlichkeit sei durch Schuldumwandlung in ein neues Darlehen der Geschwister erfüllt worden ohne dass der Nachweis erbracht wird, dass die Geschwister entsprechende Forderungsrechte erworben haben, fehlt es am Nachweis des tatsächlichen Vollzugs des Vertrags. Ein Betriebsausgabenabzug hinsichtlich der Zinsen ist in diesem Fall unzulässig.