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Einkommensteuer | Ermittlung des Veräußerungsgewinns gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG 1997
Wie der NWB KAAAC-31200 entschieden hat, ist bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG 1997 entsprechend § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 erster Halbsatz EStG 1997 der Teilwert des veräußerten Wirtschaftsguts bei Inkrafttreten des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG 1997 zum zugrunde zu legen. Die Wertbegrenzung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 zweiter Halbsatz Buchst. a EStG 1997 ist nicht anzuwenden (Anschluss an , BStBl 2004 II S. 344, sowie I R 105/00 NWB TAAAA-68101). – Anmerkung: Der BFH hat seine Rechtsprechung bestätigt, derzufolge nicht betriebsstättenzugehörige inländische Grundstücke beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaften im Zeitpunkt der gesetzlichen Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf Veräußerungsgewinne zum mit dem Teilwert in die Einkünftesphäre „einzulegen” sind. Die Entscheidung stellt klar, dass die zur Missbrauchsabwehr eingef...