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NWB Nr. 50 vom Seite 4261

Stichtagsregelung für Altersteilzeitverträge: 31. 12. 2006

Entgegen der allgemeinen Erwartung ist der Stichtag für den Abschluss von Altersteilzeitverträgen mit Vertrauensschutz im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz nicht auf den Tag des Kabinettsbeschlusses, den , gelegt, sondern auf den verschoben worden. Durch diese Fristverlängerung haben Arbeitnehmer noch bis Ende des Jahres Zeit, sich für eine Altersteilzeitvereinbarung zu entscheiden. In diesem Fall ist die Inanspruchnahme einer Altersrente für langjährig Versicherte für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1954 abschlagsfrei ab dem 65. Lebensjahr und mit Abschlägen auch vorzeitig möglich.