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EuGH  - C-463/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EWGRL 388/77 Art 11, Richtlinie 77/388/EWG Art 11, VO (EG) Nr 603/95

Rechtsfrage

Hat Schweden gegen seine Verpflichtung aus Art. 11 EWGRL 388/77 verstoßen, indem es den Betrag für Beihilfen, die gemäß der VO (EG) Nr. 603/95 des Rates vom über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter gezahlt werden, nicht der Mehrwertsteuer unterworfen hat?

Beihilfe; EG; Marktordnung; Mehrwertsteuer; Schweden; Steuerfreiheit; Trockenfutter; Umsatzsteuer

Fundstelle(n):
QAAAC-30735

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