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EuGH  - C-453/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst d Nr 1, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil B Buchst d Nr 1, UStG § 4 Nr 8 Buchst a

Rechtsfrage

1. Vorliegen einer Vermittlungsleistung i.S. des Art. 13 Teil B Buchstabe d Nr. 1 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie, wenn ein Steuerpflichtiger - gegebenenfalls vertreten durch einen Untervertreter - von ihm akquirierten Kunden Kredite verschiedener Anbieter vermittelt, mit denen er zuvor für seine Kunden allgemein geltende Bedingungen ausgehandelt hat und von denen er für die Vermittlung eines Produktes eine Provision erhält, auch wenn er dabei die Vermögenssituation der Kunden sowie ihre persönlichen und finanziellen Bedürfnisse ermittelt und analysiert, oder handelt es sich bei dieser Leistung um eine unselbständige Nebenleistung zu der nicht von Art. 13 Teil B Buchstabe d Nr. 1 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie erfassten Hauptleistungen einer Finanzdienstleistung?

2. Unter welchen Voraussetzungen ist die Vermittlung von Kreditkarten gemäß Art. 13 Teil B Buchstabe d Nr. 1 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie von der Umsatzsteuer befreit?

Kredit; Kreditkarte; Steuerbefreiung; Umsatzsteuer; Vermittlung

Fundstelle(n):
DAAAC-30722

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