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EuGH  - C-291/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EWGRL 388/77 Art 26, Richtlinie 77/388/EWG Art 26

Rechtsfrage

Darf ein Reiseveranstalter bei ordnungsgemäßer Auslegung des Art. 26 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie nach Einreichung seiner Mehrwertsteuererklärung für ein Jahr, für das der er die Kostenmethode angewandt hat, nachträglich seine Mehrwertsteuerschuld teilweise nach der Marktwertmethode neu berechnen? Wie wird die Mehrwertsteuerschuld für Reiseleistungen (Pauschalpakete mit Eigenleistungen auf Pauschalbasis und Nichtpauschalbasis) nach der Marktwertmethode berechnet?

Bemessungsgrundlage; Dienstleistung; Entgelt; Kostenmethode; Marktwertmethode; Pauschalpreis; Pauschalreise; Reisebüro; Reiseleistung; Reiseveranstalter; Wahlrecht

Fundstelle(n):
UAAAC-30430

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