EuGH - C-265/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EG Art 56, EG Art 58
Rechtsfrage
Stehen die Art. 56 und 58 EG einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, wonach ein Rückkauferlös für Aktien als Dividende besteuert wird, ohne dass ein Recht zum Abzug der Einstandskosten der zurückgekauften Aktien besteht, wenn der Aktionär keinen Wohnsitz in diesem Mitgliedstaat hat, während der an einen in diesem Mitgliedstaat ansässigen Aktionär gezahlter Rückkauferlös stattdessen als Veräußerungsgewinn besteuert wird, wodurch ein Abzugsrecht der Einstandskosten entsteht?
Aktie; Dividende; Ertragsteuern; Kapitalverkehrsfreiheit; Niederlassungsfreiheit; Rückkauf; Veräußerungsgewinn; Wohnsitz
Fundstelle(n):
OAAAC-30390