EuGH - C-18/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst c, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil B Buchst c, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 1
Rechtsfrage
1. Bezieht sich die Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil B Buchst. c der Sechsten Richtlinie EWG Nr. 388/77 auf die entrichtete Vorsteuer für die Anschaffung von Gegenständen, die für steuerbefreite Umsätze bestimmt waren, oder auf Sachverhalte, bei denen derjenige, der für solche Umsätze bestimmte Gegenstände erworben hat, sie später an Dritte liefert?
2. Enthält diese Regelung unbedingte und hinreichend genaue Bestimmungen, die deshalb in der nationalen Rechtsordnung unmittelbar anwendbar sind?
3. Welche Bedeutung hat für die unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie Art. 13 Teil A Abs. 1, wonach die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Vorschrift (Teil B Buchst. c) die Bedingungen "zur Verhütung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Missbräuchen" festzusetzen haben?
Lieferung; Steuerbefreiung; Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug
Fundstelle(n):
MAAAC-30275