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EuGH  - C-141/99 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EGV Art 52

Rechtsfrage

Steht Art. 52 EWG-Vertrag der gesetzlichen Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, nach der Betriebsverluste, die einer Gesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat in einem vorhergehenden Steuerzeitraum in diesem Mitgliedstaat entstanden sind, bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer nur insoweit von den von dieser Gesellschaft in einem späteren Steuerzeitraum erzielten Gewinnen abgezogen werden können, als sie nicht auf die Gewinne angerechnet werden können, die diese Gesellschaft in dem vorhergehenden Steuerzeitraum in einer in einem anderen Mitgliedstaat gelegenen festen Betriebsstätte erzielt hat, mit der Folge, dass die so angerechneten Betriebsverluste bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer weder in diesem Mitgliedstaat noch in dem anderen Mitgliedstaat von dem steuerpflichtigen Einkommen dieser Gesellschaft abgezogen werden können, während dies sehr wohl möglich wäre, wenn sich die feste Betriebsstätte im Mitgliedstaat des Sitzes der Gesellschaft befände?

Gemeinschaftsrecht; Körperschaftsteuer; Verlustabzug

Fundstelle(n):
PAAAC-30209

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