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EuGH  - C-101/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EG Art 56

Rechtsfrage

Ist es aufgrund der Vorschriften über den freien Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und einem Drittland unzulässig, in einem Fall wie dem vorliegenden bei der Person B die Gewinnausschüttungen von der Gesellschaft X zu besteuern, weil B nicht in einem Staat innerhalb des EWR oder in einem Staat ansässig ist, mit dem Schweden ein Steuerabkommen geschlossen hat, das eine Vorschrift über den Informationsaustausch enthält?

Dividende; Drittland; Ertragsteuern; Gewinnausschüttung; Kapitalverkehrsfreiheit; Wohnsitz

Fundstelle(n):
IAAAC-30152

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