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BVerfG  - 2 BvR 1849/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 6, EStG § 33, EStG § 53

Rechtsfrage

Sind Aufwendungen für die Betreuung und Erziehung eines Kindes für Veranlagungszeiträume vor 2000 nicht abziehbar? - Kosten für Fahrten wegen des Umgangs mit dem beim anderen Elternteil lebenden Kind als außergewöhnliche Belastung?

Verf.-Beschwerde

Außergewöhnliche Belastung; Betreuungsaufwand; Fahrtkosten; Familienleistungsausgleich; Kind

Fundstelle(n):
BAAAC-29999

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