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InfoCenter - Stand: 06.03.2017

Ausstehende Einlagen

Volker Lührmann

I. Definition

Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital einer Kapitalgesellschaft sind auf der Aktivseite der Bilanz vor dem Anlagevermögen gesondert auszuweisen. Die davon eingeforderten Einlagen sind zu vermerken (§ 272 Abs. 1 S. 2 HGB ).

Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen dürfen auch wahlweise offen von dem Posten „Gezeichnetes Kapital” abgesetzt werden (§ 272 Abs. 1 S. 3 HGB ).

Sowohl das

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