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BFH  - X R 91/97 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 10e Abs 6, EStG § 9 Abs 1 Nr 5

Rechtsfrage

Verhältnis Werbungskostenabzug zu § 10e EStG: Ist der Vorkostenabzug für eine 1992 erworbene und vom Kläger ab deren Fertigstellung (April 1994) während seiner berufsbedingten auswärtigen Tätigkeit genutzte Eigentumswohnung deshalb ausgeschlossen, weil er in den Streitjahren 1992/93 und für die Zeit bis zum Bezug der Wohnung Aufwendungen als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht hat?

Doppelte Haushaltsführung; Vorkosten; Werbungskosten; Wohneigentumsförderung

Fundstelle(n):
XAAAC-29594

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