Wurden die Käufer eines von ihnen als Mieter bewohnten Einfamilienhauses bereits mit Abschluss des Kaufvertrags (am ) wirtschaftliche Eigentümer, so dass ihnen schon im Streitjahr 1993 Steuerbegünstigungen nach §§ 10e, 34f EStG sowie die anteilige Abschreibung für ein häusliches Arbeitszimmer zustanden, obwohl das zivilrechtliche Eigentum erst mit dem Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung (am ) überging, weil der Eigentumswechsel allein vom Verhalten der Käufer abhängig war?
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