BFH - X R 6/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: UmwStG § 18 Abs 4, UmwStG § 1 Abs 5
Rechtsfrage
Unterliegt ein zwei Jahre nach Verschmelzung einer (Betriebs-)GmbH mit dem (Besitz-)Einzelunternehmen entstandener Veräußerungsgewinn nach § 18 Abs. 4 UmwStG der Gewerbesteuer, wenn die zum Veräußerungsgewinn führenden aufgedeckten stillen Reserven ausschließlich in den Betriebsgrundstücken enthalten waren, die vor der Verschmelzung zum Vermögen der Einzelfirma gehörten oder schließt in diesem Falle § 1 Abs. 5 UmwStG die Anwendung des § 18 Abs. 4 UmwStG aus, weil die Betriebsgrundstücke zu keinem Zeitpunkt zum Betriebsvermögen einer Körperschaft i.S. des § 1 KStG (der früheren GmbH) gehört haben?
Betriebsaufspaltung; Gewerbesteuerpflicht; Veräußerungsgewinn; Verschmelzung
Fundstelle(n):
UAAAC-29462