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BFH  - X R 5/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 7g, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3

Rechtsfrage

Kann beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 3 EStG nach § 4 Abs. 1 EStG eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG gebildet werden, wenn das Betriebsvermögen in der Eröffnungsbilanz bereits mehr als 400 000 DM beträgt. - Gilt dieses Größenmerkmal als erfüllt, weil der Gewinn im Jahr vor der Rücklagenbildung noch nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde (§ 7g Abs. 2 Nr. 1a Teilsatz 2 EStG)?

Ansparabschreibung; Betriebsvermögen; Gewinnermittlung; Rücklage

Fundstelle(n):
PAAAC-29335

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