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BFH  - X R 48/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 10e Abs 1 S 1

Rechtsfrage

Steht den Klägern im Streitjahr 1999 noch ein Abzugsbetrag nach § 10e EStG für eine im Dachgeschoss errichtete Wohnung zu, weil diese entgegen der Annahme des FA nicht bereits 1991 sondern erst 1993 fertiggestellt worden ist (Beginn des Abzugszeitraums) oder ist der Abzugszeitraum 1991 bis 1998 durch den Ansatz nachgeholter Abzugsbeträge für die Jahre 1991 und 1992 bestimmt worden? - Liegt ein Mitverschulden der Kläger vor und welche Anforderungen sind an die Erkennbarkeit eines Fehlers des FA zu stellen?

Abzugszeitraum; Ausbau; Fertigstellung; Wohneigentumsförderung

Fundstelle(n):
DAAAC-29313

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