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BFH  - X R 45/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10, EStG § 33c, BVerfGG Art 79 Abs 2, GG Art 3, GG Art 6, MRK Art 6

Rechtsfrage

1. Wiedereinsetzung wegen eines Büroversehens und langer Postlaufzeit bei Adressierung des Rechtsmittels an das Finanzgericht und fehlender Empfänger- und Absenderangabe im Fensterbriefkuvert.

2. Verfassungswidrigkeit der Regelungen zum Abzug von Kinderbetreuungskosten. - Verstößt die vom BVerfG verweigerte rückwirkende Korrektur der verfassungswidrigen Regelung des § 33c EStG sowie die lange Verfahrensdauer der Entscheidung über die Kinderbetreuungskosten gegen Verfassungsrecht und die europäischen Menschenrechtskonventionen? - Dieser Punkt wird vom Revisionskläger nicht mehr weiter verfolgt. -

3. Verfassungsmäßigkeit der Sonderausgabenhöchstbeträge (hier: VZ 1986 bis 1989), überlange Verfahrensdauer hinsichtlich der Klärung der Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen; Rechtmäßigkeit der Kürzung des Vorwegabzugs im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

4. Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge (hier: VZ 1986 bis 1989) als Werbungskosten oder als Vorsorgeaufwendungen.

Kinderbetreuung; Rentenversicherung; Rückwirkung; Verfassung; Vorsorgeaufwendungen; Vorwegabzug

Fundstelle(n):
SAAAC-29240

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