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BFH  - X R 43/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 7g Abs 2 Nr 3, EStG § 7g Abs 1

Rechtsfrage

Kann für einen im Streitjahr 2001 aufgenommenen Betrieb der Stromerzeugung eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 EStG für eine Photovoltaikanlage geltend gemacht werden, obwohl wegen der Anschaffung des Wirtschaftsguts im Betriebseröffnungsjahr vorher keine Rücklage i.S. des § 7g Abs. 2 Nr. 3 EStG gebildet werden konnte?

Ansparrücklage; Betriebseröffnung; Sonderabschreibung

Fundstelle(n):
KÖSDI 2006 S. 15188 Nr. 8
VAAAC-29213

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