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BFH  - X R 3/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 227, AO 1977 § 233a

Rechtsfrage

Ist die Finanzbehörde aus sachlichen Billigkeitsgründen stets zum Erlass von Nachforderungszinsen verpflichtet, die auf einer abweichenden zeitlichen Zurechnung von Gewinnbestandteilen beruhen, soweit der Steuerpflichtige die Nachzahlungsbeträge durch Vorauszahlungen auf einen späteren Veranlagungszeitraum (VZ) bereits geleistet hat, es für die korrespondierende Steuererstattung für diesen VZ wegen der Karenzfrist des § 233a Abs. 2 Satz 1 AO 1977 aber nicht zur Festsetzung von Erstattungszinsen kommt?

Erlass; Nachforderung; Sachliche Unbilligkeit; Zinsen

Fundstelle(n):
BAAAC-29036

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