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BFH  - X R 152/97 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 22 Nr 1 S 1, EStG § 22 Nr 1 S 3, EStG § 10 Abs 1 Nr 1 Buchst a, BGB § 1587g

Rechtsfrage

Sind die im Rahmen der Ehescheidung vereinbarten Zahlungen aus einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich in voller Höhe als sonstige wiederkehrende Bezüge oder als Leibrente nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern und dementsprechend bei der Veranlagung des Beigeladenen als Sonderausgaben abziehbar?

Ehescheidung; Leibrente; Versorgungsausgleich; Wiederkehrende Bezüge

Fundstelle(n):
MAAAC-28834

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