BFH - X R 11/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 22, EStG § 10 Abs 3 Nr 2, EStG § 10c Abs 3 Nr 2
Rechtsfrage
1. Rentenbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten: Sind Rentenbeiträge aufgrund der geänderten Besteuerung der Renten nach dem Alterseinkünftegesetz nicht mehr als Sonderausgaben sondern als Werbungskosten (zu Einkünften nach § 22 EStG) zu beurteilen. Ist diese geänderte rechtliche Beurteilung auf alle noch offenen Fälle anzuwenden (unechte Rückwirkung des Alterseinkünftegesetzes)?
2. Ist hilfsweise der ungekürzte Sonderausgaben-Vorwegabzug gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG zu gewähren, weil die Pflichtbeiträge des Klägers an das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer als Beiträge an eine gesetzliche Rentenversicherung anzusehen sind und damit die einschränkenden Regelungen des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht zutreffen?
Kürzung; Rentenversicherung; Sonderausgabe; Vorwegabzug; Werbungskosten
Fundstelle(n):
DAAAC-28704