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BFH  - XI R 65/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG 1990 § 10d Abs 3 S 1, EStG 1990 § 10d Abs 3 S 2, AO 1977 § 181 Abs 5, EStR 1993 R 115 Abs 5 S 2

Rechtsfrage

Ist ein verbleibender Verlustabzug nach § 10d Abs. 3 Satz 1 EStG 1994 festzustellen, wenn die Einkommensteuer für diesen Veranlagungszeitraum aufgrund Verjährung nicht mehr festgesetzt werden kann, und ist dabei der auf den Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums festgestellte verbleibende Verlustabzug mit dem fiktiv ermittelten positiven Gesamtbetrag der Einkünfte des Streitjahres auszugleichen oder ist eine hypothetische Probeveranlagung nicht durchzuführen, so dass der Verlustvortrag des Vorjahres auch für das Folgejahr bestehen bleibt?

Ermittlung; Festsetzungsverjährung; Verlustabzug; Verlustfeststellung

Fundstelle(n):
CAAAC-28512

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