Anwendersoftware; EDV-Berater; Freiberufliche Tätigkeit; Gewerbebetrieb; Systemsoftware
Rechtsfrage
Streitig ist, ob die Klägerin, die System- und Anwendersoftware entwickelt (Abschluss als Magister Ingenieur Elektronik), Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb erzielt. Ist die Differenzierung zwischen Entwicklung von System- bzw. Anwendersoftware zur Abgrenzung der Einkunftsarten noch entscheidend?
Gesetze: EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2, EStG § 15, GewStG § 2 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.02.2006):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
- Urteil (Zurückverweisung)
Fundstelle(n):
KAAAC-28450