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BFH  - XI R 52/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 4, EStR Abschn 101 Abs 1, AO 1977 § 163

Rechtsfrage

Bemessungsgrundlage für die Berechnung der wie Kirchensteuer abziehbaren Beiträge gem. Abschnitt 101 Abs. 1 EStR:

a) Verfahrensmangel, weil das FG nicht über die Billigkeitsmaßnahme, sondern über die Steuerfestsetzung entschieden hat?

b) Beinhaltet Abschnitt 101 Abs. 1 EStR eine Selbstbindung der Verwaltung, dass die für den Veranlagungszeitraum festgesetzte Einkommensteuer Bemessungsgrundlage für die im Veranlagungszeitraum abziebaren Beiträge ist?

Beitrag; Billigkeit; Kirchensteuer; Religionsgemeinschaft; Sonderausgabe

Fundstelle(n):
TAAAC-28366

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