1. Qualifizierung der durch einen Vergleich im Jahr 1994 vereinbarten Ablösung des Schadensersatzanspruchs ab gegen den Arbeitgeber, der einen Arbeitgeberwechsel und damit zusätzliche Einnahmen verhinderte, als Entschädigung.
2. Liegen außerordentliche tarifbegünstigte Einkünfte (Zusammenballung?) hinsichtlich der Ablösezahlung laut Vergleich vor (vgl. 1), wenn neben der Einmalzahlung in früheren Veranlagungszeiträumen Schadensersatzzahlungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen geleistet wurden?
3. Steht der Tarifbegünstigung für die Ablösezahlung eine fehlende Zwangslage des Klägers zum Abschluss des Vergleichs entgegen?
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